Die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg ist noch die am häufigsten gewünschte Bestattungsart.
Grundsätzlich wird zwischen Wahlgrab oder pflegefreier Grabkammer unterschieden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Bei der pflegefreien Grabkammer ist dies nicht möglich.
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch immer wieder verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in einer mehrstelligen Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
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